Mit der generalistischen Pflegeausbildung hat Anleitung in der Praxis erstmals deutlich an Gewicht bekommen. Ausbildende Einrichtungen müssen geplante, strukturierte Anleitungen durchführen und berufspädagogisch qualifizierte Praxisanleitende vorhalten, um ausbilden zu dürfen.
"Die geplante und strukturierte Praxisanleitung ist wesentlich für den Ausbildungserfolg. Sie erfolgt auf der Grundlage des Ausbildungsplans. An jedem Ausbildungsort müssen mindestens 10 % der Ausbildungszeit auf diese Form der Praxisanleitung entfallen. Sie wird ergänzt durch die situative Praxisanleitung im alltäglichen Einsatz. Die Erstellung von qualifizierten Leistungseinschätzungen und die Rolle eines Fachprüfers beziehungsweise einer Fachprüferin in der praktischen Prüfung können auch zu den Aufgaben der Praxisanleiterinnen und Praxisanleiter gehören."
(Arbeitshilfe für die praktische Pflegeausbildung, Beratungsteam Pflegeausbildung, BAFzA, S. 5)
Das Wissen muss jährlich (01.01. bis 31.12.) mit 24 Stunden Fortbildung "aufgefrischt" werden:
- mindestens 12 Fortbildungsstunden mit berufspädagogischem Schwerpunkt
- die weiteren auch mit berufspolitischen und berufsfachlichen Inhalten
- bis zu 4 Stunden pro Fortbildungsjahr können mit Veranstaltungen zum Zwecke der Koordinierung der Praxisanleitung (Einrichtung/sverbund) angerechnet werden
Im Rahmen der pandemischen Lage konnten in 2021 und 2022 Pflichtfortbildungen auch onlinebasiert durchgeführt werden. Durch die Erlasse von April 2024 ist das auch wieder möglich: "Für die kontinuierliche, insbesondere berufspädagogische Fortbildung ist eine vollständig digitale Durchführung zulässig."
(Erlass E-Learning und selbstgesteuertes Lernen zur Qualifikation der Praxisanleitung nach dem Pflegeberufegesetz vom 30. April 2024, MAGS NRW)
die Inhalte sind entsprechend der Veranstaltungen der vergangenen Jahre aufgelistet. Gerne können Sie aus allen Jahren Inhalte wählen oder Ihre eigenen Ideen und Wünsche anfragen.