Mit der generalistischen Pflegeausbildung hat auch die Praxisanleitung mehr Gewicht bekommen. Ausbildende Einrichtungen müssen qualifizierte Praxisanleitende vorhalten, um ausbilden zu dürfen.
"Die geplante und strukturierte Praxisanleitung ist wesentlich für den Ausbildungserfolg. Sie erfolgt auf der Grundlage des Ausbildungsplans. An jedem Ausbildungsort müssen mindestens 10 % der Ausbildungszeit auf diese Form der Praxisanleitung entfallen. Sie wird ergänzt durch die situative Praxisanleitung im alltäglichen Einsatz. Die Erstellung von qualifizierten Leistungseinschätzungen und die Rolle eines Fachprüfers beziehungsweise einer Fachprüferin in der praktischen Prüfung können auch zu den Aufgaben der Praxisanleiterinnen und Praxisanleiter gehören."
(Arbeitshilfe für die praktische Pflegeausbildung, Beratungsteam Pflegeausbildung, BAFzA, S. 5)
Das Wissen einer erworbenen Qualifikation muss jährlich (15.6. bis 14.6. des Folgejahres) mit 24 Stunden Fortbildung "aufgefrischt" werden. Dabei müssen mindestens 12 Fortbildungssunden mit berufspädagogischem Schwerpunkt nachgewiesen werden, des weiteren sind auch berufspolitische und berufsfachliche Inhalte möglich.
Im Rahmen der pandemischen Lage konnten in 2021 und 2022 Pflichtfortbildungen auch onlinebasiert durchgeführt werden. Mit dem neusten Erlass von April 2024 heißt es: "Für die kontinuierliche, insbesondere berufspädagogische Fortbildung ist eine vollständig digitale Durchführung zulässig."
(Erlass E-Learning und selbstgesteuertes Lernen zur Qualifikation der Praxisanleitung nach dem Pflegeberufegesetz vom 30. April 2024, MAGS NRW)
die Inhalte sind entsprechend der Veranstaltungen der vergangenen Jahre aufgelistet. Gerne können Sie aus allen Jahren Inhalte wählen oder Ihre eigenen Ideen und Wünsche anfragen.